Max-Kirmsse-Schule
Idstein

Arbeit und Beschäftigung

Das Leben nach der Schule – Wie kann es weitergehen?

Nach Ende der Schulpflicht kann die Schulzeit auf Antrag der Eltern bis zum 12. Schulbesuchsjahr verlängert werden.

Der Unterricht im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung führt zum Abschluss des Bildungsgangs geistige Entwicklung. Dieser Abschluss berechtigt nicht zum Beginn einer Ausbildung. Stattdessen sind andere Wege für die jungen Erwachsenen möglich.

Nach Abschluss des 12. Schulbesuchsjahres oder mit Erreichen der Volljährigkeit erhalten die Schüler*innen ihr Abschlusszeugnis und beginnen eine Anschlussmaßnahme. Im Laufe der Berufsorientierungsstufe werden in zahlreichen Gesprächen und in Kooperation mit der Reha-Beraterin der Agentur für Arbeit die verschiedenen Möglichkeiten erötert.

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

Die meisten unserer Schüler*innen besuchen nach Schulabschluss den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Unsere Schule kooperiert mit verschiedenen WfbMs der Region und ermöglicht zahlreiche Praktikumserfahrungen in den verschiedenen Bereichen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die WfbM
  1. Die behinderten Beschäftigten müssen im Arbeitsbereich der WfbM ein ‚Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit‘ leisten können.
  2. Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegen.
  3. Es darf von den behinderten Beschäftigten keine Fremd- oder Eigengefährdung ausgehen

Hier finden Sie Informationen zu den Angeboten verschiedener WfbMs unserer Region:

 

Schüler*innen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden können oder die überfordert wären, besuchen eine Tagesförderstätte und erhalten hier Tagesstruktur, Förderangebote und Beschäftigung. Die Finanzierung übernimmt in diesem Fall der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Tagesförderstätten sind in der Regel den Werkstätten angegliedert. Der Übergang in eine Beschäftigung in der Werkstatt ist möglich, wenn sich die arbeitsrelevanten Kompetenzen gefestigt haben. Die Plätze in Tagesförderstätten sind begrenzt, so dass es Sinn macht, frühzeitig in Kontakt zu treten. Spezifische Informationen hierzu erhalten Sie hier:

 

Jugendliche, die einen Arbeitsplatz auf dem sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“ anstreben, haben folgende Möglichkeiten:

  • Bereits während der Schulzeit können Schüler*innen an einer Maßnahme teilnehmen, die die Zugangschancen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern soll (ZABIB). Zusätzliche Praktika auf dem ersten Arbeitsmarkt werden durch den Integrationsfachdienst begleitet und ausgewertet. In Berufswegekonferenzen können die Schüler*innen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsfachdienst und der Klassenleitung weitere Maßnahmen beschließen.
  • Nach der Schulentlassung kann der Weg in den ersten Arbeitsmarkt auch über eine WfbM gehen. Bereits im Berufsbildungsbereich der Werkstätten werden auf Wunsch der jungen Menschen Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt gesucht und ausprobiert. Die Beschäftigung auf Außenarbeitsplätzen führt bei entsprechender Eignung zu einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.
  • Wenn zum Zeitpunkt der Schulentlassung die Perspektive noch nicht geklärt ist und eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt in Frage kommen könnte, dann kann die Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) eine geeignete Anschlussmaßnahme darstellen. Ziel ist es hier, im Einzelfall festzustellen, ob für besonders von Behinderung betroffene Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft ausführbar ist oder ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellt. Die Maßnahme dauert maximal drei Monate und teilt sich in zwei Phasen auf: Phase 1 dient der Eignungsprüfung. Verläuft diese positiv, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer in Phase 2 das Arbeiten unter realistischen Bedingungen erproben.
  • Der Grundsatz der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung lautet: „Erst platzieren, dann qualifizieren“. Dabei arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Qualifizierung und Ausbildung für die Stelle beginnt direkt im Betrieb und wird durch einen persönlichen Jobcoach bis zu drei Jahre begleitet. Das Angebot richtet sich vor allem an Schulabgänger*innen oder an Erwachsene, die ihre Behinderung im Laufe des Lebens erworben haben. Es handelt sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Ansprechstellen sind hier die Agenturen für Arbeit und die Integrations-/Inklusionsämter.