Max-Kirmsse-Schule
Idstein

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

aus den „Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ (Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 24. Januar 2013):

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen im Bereich der geistigen Entwicklung haben unabhängig von Schweregrad und Umfang der Beeinträchtigungen ein Recht auf schulische Bildung und auf Förderung ihrer individuellen Entfaltung in der Gesellschaft.1Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit umfassenden, schweren und langandauernden Lernbeeinträchtigungen unterrichtet.

Die Lernbeeinträchtigungen wirken sich auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit in der Gesellschaft aus. Die Ausprägung der Beeinträchtigung entsteht in der komplexen Wechselwirkung der individuellen organischen Störungen, der individuellen Aneignungsaktivitäten und der sozialen und materiellen Umwelt des einzelnen Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachse-nen. Beeinträchtigungen können in den Bereichen des Sozial-Emotionalen, des Kognitiven, des Kommunikativen, der Sinne und des Motorischen auftreten. Daher können die Schülerinnen und Schüler auf zusätzliche Seh- und Hörhilfen, Kommunikationshilfen, medizinisch-therapeutische Unterstützung sowie Gesundheits- und Förderpflege angewiesen sein. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung spe-zielle medizinische und pflegerische Bedürfnisse haben, sind die entsprechenden Richtlinien anzuwenden. Ziel des Unterrichts und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist es, zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit beizutragen sowie ihre kultu-relle und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Unterricht und Erziehung werden unter folgenden Leitideen ausgestaltet:

•Selbstständigkeit und Selbstbestimmung in sozialen Bezügen,

•aktive und praktische Lebensbewältigung,

•Selbstvertretung und Mitverantwortung,

•Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken.

Die Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zeigen ihre vielfältigen Fähigkeiten und Kompetenzen aktiv auf unterschiedlich ausgeprägten Handlungs- und Kommunikationswegen. Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung berücksichtigen deshalb die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler in besonders starkem Maße und unterstützen den Prozess der Auseinandersetzung mit der Umwelt. Die pädagogische Arbeit eröffnet den Schülerinnen und Schülern hierfür entwicklungs-, situations-, sach- und sinnbezogene Handlungsräume. Sie bietet den Rahmen für Stabilisierung und Entwicklung von kognitiven, emotionalen, körperlichen und ästhetischen Kompetenzen. Unterricht und Erziehung beziehen gegenwärtig relevante und auf Zukunft ausgerichtete Aspekte der sozialen und kulturellen Umwelt, der Arbeitswelt und der Natur in die Förderung mit ein. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler in allen Ent-wicklungsbereichen individuell unterstützt und gefördert.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten

•langfristige, individuelle und strukturierte Unterstützung,

•subjektzentrierte Förderung zur selbstständigen Lebensführung,

•ein verlässliches soziales Bezugssystem,

•Angebote vielfältiger Lern- und Erfahrungssituationen,

•Bildung in den Bereichen sozial-emotionale, kognitive, kommunikativ-sprachliche und körperlich-motorische Entwicklung,

•Unterstützung der eigenen Gesundheitsvorsorge und –pflege,

•Unterstützungsleistungen durch Kooperationen mit außerschulischen Institutionen.

Bedarf eine Schülerin oder ein Schüler der aufgeführten unterrichtlichen und erzieherischen Angebote sowie einer intensiven und langfristigen Förderung, um sich seinen individuellen Lernvoraussetzungen und Aneignungsaktivitäten gemäß erfolgreich zu entwickeln und in der Klassengemeinschaft zu verbleiben, besteht ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Jedes Kind ist schulpflichtig, daher werden Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung grundsätzlich bei der Einschulung nicht zurückgestellt. Im Bewusstsein der wichtigen Rolle, die den Eltern und Familien in der Entwicklung und Förderung eines Kindes im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zukommt, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften und gegebenenfalls außerschulischen Einrichtungen wesentlich. Die Vorschläge der Eltern zur Förderung ihrer Kinder werden gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften erörtert. Die Achtung der Menschenwürde und das Annehmen aller Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Formen der Lebensbewältigung ist die Grundlage der pädagogischen Arbeit und für den Erfolg der Arbeit in Unterricht und Erziehung von entscheidender Bedeutung.