Einige unserer Schüler*innen benötigen zusätzliche Begleitung durch eine*n Teilhabeassistent*in, um am Unterricht teilhaben zu können. Auf Antrag der Eltern und in Kooperation mit der Schule kann diese Maßnahme bewilligt werden. Die Integrationskräfte sind stets im Unterricht mit eingebunden, folgen den Anweisungen der Unterrichtenden und ermöglichen so die Teilhabe am Gruppengeschehen für das besonders hilfsbedürftige Kind. Nicht selten besteht bei den zu Betreuenden eine Diagnose im Bereich der Autismusspektrumsstörung oder es liegt eine Schwerst-Mehrfach-Behinderung vor.
Eine pädagogische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Die Bereitschaft und das Interesse an der Arbeit mit hilfsbedürftigen Kindern oder Jugendlichen ist notwendig.