Max-Kirmsse-Schule
Idstein

Hygienekonzept

 

  1. Hygiene in Klassen-, Fach-, Werk-, Aufenthalts- und Verwaltungsräumen sowie Lehrerzimmern und Fluren
  • Innenraumlufthygiene

Genutzte Räume sollen regelmäßig gelüftet werden. Das bedeutet, dass jahreszeitenunabhängig mindestens in den Pausen und nach dem Unterricht für 3-5 Minuten für eine Quer- und Stoßlüftung gesorgt wird.

  • Boden- und Tischreinigung

(Siehe Hygieneplan des Schulträgers):

In Kuschelecken, Ruheplätzen, auf Matten und Sitzkissen sind alle Decken, Bezüge, Stofftiere usw. in regelmäßigen Abständen bei mindestens 60°C zu waschen (Bei Anschaffung darauf achten, dass die Waschung bzw. Reinigung bei 60° möglich ist.) Als Regelmäßig wird die Reinigung jeweils zu den Ferien angenommen. Außensitzkissen sind einmal im Jahr in den Sommerferien zu reinigen.

Bei Aufnahme von SuS mit besonderem Hygienebedarf (z.B.MRSA) werden die Intervalle jeweils den individuellen Bedarfen angepasst.

  • Kleiderablage

(s. Schulträger): Das Ablegen der Kleidung ist möglichst so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke der SuS keinen direkten Kontakt zueinander haben, da beispielsweise bei Ausbruch von Läusen das Risiko einer Übertragung besteht. (Dies ist zur Zeit in der MKS nicht möglich.)

  • Elterninformation

Bei Auftreten von Läusen in einer Klasse werden die Eltern und WGs der entsprechenden Klassen informiert und aufgefordert, die Kinder verstärkt auf Befall zu untersuchen.

 

  1. Schulreinigung und Abfallentsorgung

 

2.1 Schulreinigung durch Fremdfirmen

Die Kontrolle erfolgt durch den Schulträger und die beauftragte Hauswirtschaftsleiterin. Mängel werden über die Schulleitung kommuniziert.

 

2.3 Gefahrenvermeidung

Für alle Reinigungsmittel steht ein eigener Raum zur Verfügung. Bei Nassreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen entstehen.

 

2.4 Abfallentsorgung

Der Abfall wird sofern es hierzu ein Unterrichtsprojekt gab, in der BO-Stufe von den SuS getrennt. Der Abfall wird von der Reinigungsfirma täglich entleert.

 

  1. Erste Hilfe

3.1 Hygiene bei Erster Hilfe

Ein Handwaschbecken, Flüssigseife, Desinfektionsmittelspender, Einmalhandtücher und möglichst latexfreie Einmalhandschuhe stehen in allen Räumen zur Verfügung.

Die Krankenliege ist ggf. nach Nutzung zu desinfizieren.

 

3.2 Hygiene während Hilfeleistungen

Die Ersthelfer tragen Einmalhandschuhe und desinfizieren sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.

Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu säubern.

 

3.3 Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkrementen kontaminierte Flächen sind unter Tragen von Einmalhandschuhen mit einem Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmal zu desinfizieren.

 

3.4 Überprüfung aller Erste Hilfe-Kästen

Verbandskästen sind im Sekretariat, im Erste-Hilfe-Raum in der Sporthalle sowie in den Fachräumen Werken und Küche bereitgestellt.

Zusätzlich sind ein Händedesinfektionsmittel und ein Flächendesinfektionsmittel bereitzustellen.

Verbrauchte Materialien sind umgehend in geschlossenen Tüten zu entsorgen. Sie sind umgehend zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen werden durch die Erste-Hilfe-Beauftragte durchgeführt.

Abgelaufene Materialien werden ebenfalls ersetzt.

 

3.5 Notrufnummern

Polizei: 110

Feuerwehr: 112

 

Giftnotzentrum:

Notruf: 06131- 192 40

Infoline: 06131-232 466

Telefax: 06131- 232 468

Email: mail@giftinfo.uni-mainz.de

Internet: Giftinformationszentrum Rheinland-Pfalz/Hessen

Adresse: Gebäude 601

Langenbeckstaße 1; 55131 Mainz

 

Durchgangsarzt bei Schulunfall: Dr. Winkelmann,  Wiesbadener Straße 20; Tel. 9579995

 

  1. Händedesinfektion

4.1 Allgemeines

Desinfektionsmittelspender mit flüssigem Desinfektionsmittel (mindestens Wirkklasse A) hängen in allen Klassenräumen, Fachräumen und Verwaltungsbereichen. Auf das Verfallsdatum ist zu achten. Die Mittel werden durch die Reinigungsfirma aufgefüllt. Bei unerwarteten Leerständen wird der Hausmeister informiert und übernimmt das Nachfüllen.

Nach der Nutzung von Einmalhandschuhen (beispielsweise nach assistierten Toilettengängen) ist zusätzlich eine Händedesinfektion durchzuführen.

 

4.2 Handreinigung

Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene.

In allen Klassenräumen werden Flüssigseife und Papierhandtücher an den Handwaschbecken bereit-gestellt.

Die gründliche Händereinigung und -desinfektion ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • vor Arbeits- und Unterrichtsbeginn
  • vor und nach Pausen
  • nach jedem Toilettenbesuch
  • nach Schmutzarbeiten
  • nach Husten oder Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches

vor und nach Umgang mit Lebensmitteln

  • bei Verschmutzungen
  • nach Tierkontakt

 

  1. Hygiene im Sanitärbereich

5.1 Sanitärausstattung

Die Sanitärbereiche sind mit Einmalhandtüchern oder Handtuchrollenspendern sowie mit Spende- vorrichtung für Flüssigseife auszustatten. Gemeinschafts-Stückseife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.

Eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern sind bereitzustellen. Einmalhandtücher gehören wie Taschentücher oder Küchenpapier nicht in den Papiermüll.

In den Mädchentoiletten sollte ein Spender für Tüten für Monatsbinden und geschlossene Abfall- behälter vorhanden sein.

Es ist darauf zu achten, dass es sich um stabile Vorrichtungen mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche handelt.

 

5.2 Flächenreinigung

Das Flächendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig geliefert oder muss vor Verwendung mittels geeigneter Dosierhilfe (z.B. Messbecher) zubereitet werden.

Das Desinfektionsmittel wird auf die betreffende Fläche aufgebracht und mit einem Tuch oder

Schwamm mit mechanischem Druck verteilt (Scheuer-Wisch-Desinfektion).

Die Einwirkzeit (mind. 30 Sekunden) des Desinfektionsmittels ist vor erneuter Benutzung der Fläche abzuwarten.

Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind anschließend mit klarem Wasser abzuspülen.

Es dürfen nur geprüfte und für wirksam befundene Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Dies ist

gewährleistet, wenn eine DVG-Listung vorliegt.

 

5.3 Wartung und Pflege

(siehe Hygieneplan des LWV)

 

5.4 Be- und Entlüften

Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen muss regelmäßig erfolgen. (zuständig: LWV)

 

  1. Lebensmittelhygiene in den Küchen

6.1 Allgemeine Anforderungen

Im Folgenden werden sowohl Lehrküchen, als auch Küchen für die Schulverpflegung gleichwertig behandelt.

Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des § 42 Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, oder bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden.

Das Küchenpersonal ist gemäß § 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren.

Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen.

Eine getrennte Aufbewahrung der Straßen- und Arbeitskleidung für das Reinigungspersonal ist sicherzustellen.

 

6.2 Händedesinfektion

Eine Händedesinfektion für die in der Küche Beschäftigten oder Arbeitenden ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • bei Arbeitsbeginn
  • nach Pausen
  • nach jedem Toilettenbesuch
  • nach Schmutzarbeiten
  • nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. rohes Fleisch, Geflügel, Fisch
  • nach Husten oder Niesen in die Hand
  • nach jedem Gebrauch des Taschentuches

Durchführung:            Alle Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Fingerzwischenräumen,

Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen müssen mit einbezogen und die 30 Sekunden Einwirkzeit eingehalten werden. Die benötigte Desinfektionsmittelmenge beträgt pro Händedesinfektion etwa 3 – 5 ml.

Es dürfen nur geprüfte und für wirksam befundene Präparate eingesetzt werden. Dies ist gewährleistet, wenn das betreffende Präparat in einer Liste enthalten ist, in die nur hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüfte Desinfektionsmittel aufgenommen werden.

Bei Händedesinfektionsmitteln auch im Küchenbereich handelt es sich um die Liste der

DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie).

Das Angebot von Händedesinfektionsmitteln über Wandspender hat sich bewährt.

Seifen- und Desinfektionsmittelspender sind wöchentlich auf deren Füllstand hin zu überprüfen. Vor Neubefüllung der Spender sind diese zu reinigen. Aus hygienerechtlichen Gründen sollten für Desinfektionsmittel nur Orginalgebinde verwendet werden.

 

6.3 Flächenreinigung und -desinfektion (LWV)

Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen.

Eine Flächendesinfektion ist erforderlich bei:

  • Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie rohes Fleisch, Geflügel oder Fisch
  • nach Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmitteln verarbeitet wurden

Durchführung: Das Flächendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig geliefert oder ist vor Verwendung mittels geeigneter Dosierhilfe (Messbecher) zuzubereiten.

Das Desinfektionsmittel wird auf die betreffende Fläche aufgebracht und mit einem Tuch oder Schwamm mit mechanischem Druck verteilt (Scheuer-Wisch-Desinfektion).

Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist vor erneuter Benutzung der Fläche abzuwarten.

Flächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser

abzuspülen.

Es dürfen nur geprüfte und für wirksam befundene Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Dies ist gewährleistet, wenn eine DVG-Listung vorliegt.

 

6.4 Lebensmittelhygiene

Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen vorzubeugen, sind

Lebensmittel sachgemäß zu verpacken und angebrochene Verpackungen mit dem Anbruchsdatum/ Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen.

Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen: (LWV)

  • Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren
  • tägliche Temperaturkontrollen in Kühleinrichtungen. Die Temperatur darf in den Kühlschränken nicht über 7° C liegen, in Gefrierfächern muss die Temperatur mindestens -18° C betragen
  • wöchentliche Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten

 

6.5 tierische Schädlinge

Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall sind Schädlingsbekämpf-ungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist be-sonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen.

Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Abfalllager müssen so beschaffen sein und geführt werden, dass sie sauber und frei von tierischen Schädlingen gehalten werden können.

 

  1. Trinkwasserhygiene

Zur Legionellenprophylaxe werden die Leitungen wöchentlich gespült (Hausmeister, LWV).

 

  1. Hygiene in den Sporthallen

Die Turnhalle, einschließlich der täglich genutzten Nebenräume, ist arbeitstäglich gründlich zu reinigen.

Es ist sicherzustellen, dass auch nach Nutzung der Turnhalle durch Vereine oder sonstige Gruppen vor Schulbeginn die Räumlichkeiten ordnungsgemäß gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden.

Die Verfügung eines Turnschuhtragegebotes erscheint insbesondere im Sinne einer wirksamen Fußpilzprophylaxe sinnvoll.

Bei mit Körperflüssigkeiten kontaminierten Flächen und Materialien ist eine Desinfektion durchzu-führen. Sofern Nassbereiche vorhanden sind, ist der Barfußbereich täglich zu reinigen und ebenfalls zu desinfizieren. Für die Duschen in der Sporthalle gelten außerdem die Anforderungen der jeweils gültigen Trinkwasserverordnung.

Die Kleiderablage für die Bekleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke der Schüler keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von z.B. Läusen besteht

 

  1. Schulhof

Der Schulhof ist arbeitstäglich auf Verunreinigungen zu überprüfen und nach Bedarf zu reinigen. (Hausmeister)

 

  1. Hygiene und Schutzmaßnahmen im Pandemiefall

10.1 Allgemein

Wichtigste Regel in den Schulen ist wie auch in allen anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens das Einhalten eines Abstands von mindestens 1,50 Metern.

Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Sitzordnungen sollten so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht. Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich. Auch der Wechsel von Klassenräumen ist zu vermeiden. Unter Beachtung dieser Regeln ist im Unterricht das Tragen von Atemschutzmasken daher nicht erforderlich, gleichwohl selbstverständlich zugelassen.

 

Durch versetzte Pausenzeiten soll vermieden werden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, schlecht einsehbare Bereiche auf dem Schulgelände). Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche. Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden.

 

Die Schulleitung soll darauf achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und auf den Schulhof gelangen. Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden können eine räumliche Trennung verdeutlichen. Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für den Schülerverkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

 

10.2 Hygienemaßnamen und Schutzkleidung

  • Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Im Fall einer akuten Erkrankung muss ein Mund-Nasen-Schutz angelegt werden und die betroffene Person unverzüglich in einen eigenen Raum gebracht werden. Es folgt so schnell wie möglich die Freistellung bzw. Abholung durch die Erziehungsberechtigten.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen ist einzuhalten.
  • Mit den Händen darf das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, nicht mehr berührt werden, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührung, Umarmung und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene! Diese erfolgt durch:

–           Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden oder falls nicht möglich,

–           Händedesinfektion: dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben werden und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf vollständige Benetzung der Hände zu achten.

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände, wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, sondern z.B. mit den Ellenbogen betätigen.
  • Husten und Niesen erfolgt in die Armbeuge. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

 

  1. Abläufe in der Max-Kirmsse-Schule

Das Infektionsschutzgesetz wird den Mitarbeiter*innen und den Eltern sowie den Schüler*innen in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) zur Kenntnis gegeben, in jedem Fall bei Neuaufnahme.

Der Impfnachweis für Masernschutz wird erfasst.

Meldepflichtige Krankheiten werden über die Schulleitung ans Gesundheitsamt gemeldet.